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   BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58   

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https://dejure.org/1958,5569
BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58 (https://dejure.org/1958,5569)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1958 - 2 StR 91/58 (https://dejure.org/1958,5569)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1958 - 2 StR 91/58 (https://dejure.org/1958,5569)
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  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58
    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluß vom 30. Juni 1958 - GSSt 2/58 - erkannt: Hat der Tatrichter entgegen der Vorschrift des § 79 StGB keine Gesamtstrafe gebildet, so liegt darin eine Verletzung des sachlichen Straf rechts, auf die der Angeklagte die Revision stützen kann.
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58
    Der erkennende Senat hat bereits in dem in BGHSt 4, 366 veröffentlichten Urteil folgendes ausgesprochen:.
  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51

    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung"

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58
    Unter Verurteilung im Sinne des § 79 StGB, d.h. der letzben tatrichterlichen Entscheidung in der Sache (vgl. BGHSt 2, 230), ist nur eine solche zu verstehen, die entweder zur Schuld- und.
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58
    Der 4. Strafsenat ist dieser Rechtsauffassung in dem nicht veröffentlichtenUrteil vom 26. Januar 1956 - 4 StR 501/55 - ebenfalls beigetreten und hält demnach insoweit an seinerEntscheidung vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - NJW 1953, 1879 - nicht mehr fest.
  • BGH, 17.04.1952 - 5 StR 345/52

    Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung durch das Gericht als Revisionsgrund -

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58
    Er hat demnach die in BGHSt 2, 388 [BGH 17.04.1952 - 5 StR 345/52] vertretene Auffassung nicht gebilligt.
  • BGH, 26.01.1956 - 4 StR 501/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58
    Der 4. Strafsenat ist dieser Rechtsauffassung in dem nicht veröffentlichtenUrteil vom 26. Januar 1956 - 4 StR 501/55 - ebenfalls beigetreten und hält demnach insoweit an seinerEntscheidung vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - NJW 1953, 1879 - nicht mehr fest.
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